1. Juni 2013

Mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital auf dem richtigen Weg

Die Inanspruchnahme der Förderung ist zum Teil an Bedingungen geknüpft, die bereits jetzt zu einiger Expertenkritik geführt haben. So wird kritisiert, dass die Förderung nur für offene Beteiligungen gewährt, d.h. eigenkapitalersetzende Darlehen fallen nicht unter die Richtlinie. Auch darf der Investor nicht mit dem Unternehmer verwandt sein oder eine bereits bestehende Beteiligung aufstocken. Darüber hinaus führt die Definition der förderfähigen Branchen zu einiger Verwirrung. Branchen wie Handel, Textilwirtschaft oder auch Metallindustrie sind offiziell nicht förderfähig. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass innovative Geschäftsmodelle im Bereich des Online-Handels bei innovativen Textilien oder in der Metallverarbeitenden Industrie nicht förderfähig sind. Insgesamt erscheint die Liste der als förderfähig angesehenen Branchen eher willkürlich zusammengestellt, so die Meinung die mehrfach von Fördermittelexperten geäußert wird.

Kurios ist auch, dass die Richtlinie auf den Erwerb von Beteiligungen abstellt, wo gerade das nicht förderfähig ist. Vielmehr muss es sich um „frisches Geld“ handeln, das dem Beteiligungsunternehmen über den Investor zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist bei einer bestehenden Kapitalgesellschaft immer nur das Investment der Kapitalhöhung förderfähig.

Dennoch ist das Programm ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Mobilisierung von Eigenkapital durch eine besondere Förderung kann zu einer Erhöhung der Gründungsdynamik führen. Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung gespannt.

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